Antrag der SPD auf Erhebung von Parkgebühren im Innenstadtbereich Alzenau

15. Mai 2021

Die SPD- Fraktion beantragt die Einführung von Parkgebühren auf den Parkplätzen P1-P6 des Parkleitsystems in der Kernstadt.

Begründung:

Die Stadt Alzenau trägt den Beinamen „Stadt im Grünen“ und hat in ihrem Klimaschutzkonzept vielfältige Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt festgeschrieben. Hierzu gehört auch eine umweltfreundliche Entwicklung der Infrastruktur, was besonders die Verkehrssituation in der Stadt betrifft. Mit der Einführung des Gemeinde übergreifenden Tickets für die City- Bus- Linien wurde hierfür bereits ein wichtiger Schritt getan, der sowohl den Alzenauer Bürgern als auch den Einwohnern der Nachbargemeinden Kahl und Karlstein die Fahrt in die Kernstadt zu moderaten Preisen ermöglicht. Dieses Angebot würde jedoch stärker genutzt werden, wenn Fahrten nach Alzenau mit dem eigenen PKW nicht weiterhin durch zeitlich unbegrenzte und kostenlose Parkmöglichkeiten gefördert würden. Mit der Einführung von Parkgebühren wird in erster Linie eine Verdrängung des Individualverkehrs aus der Innenstadt erreicht und somit eine Verringerung der Luftverschmutzung. Außerdem wird damit die Sicherheit von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen erhöht. Schließlich entstehen durch diese Maßnahme auch zusätzliche Einnahmen, die zu einer beachtlichen Entlastung des städtischen Haushalts beitragen können. Bei einer Vollauslastung der Parkplätze ergäbe sich ein (fiktives) geschätztes Einnahmevolumen in Höhe von über 1,3 Mio. EUR jährlich.

Selbst bei einer realistischen durchschnittlichen Auslastung von nur 50 % kann von Mehreinnahmen in Höhe von ca. 680.000.- EUR ausgegangen werden, was angesichts der angespannten Finanzlage unverzichtbar ist. Die Kosten für die Anschaffung von Parkautomaten könnten sich in einem relativ kurzen Zeitraum amortisieren.

In Anlehnung an die Gebühren für das Parkhaus wird vorgeschlagen, für die Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 6-18 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von 8-16 Uhr eine Parkgebühr in Höhe von 1,00 EUR/Std. zu erheben. Auf allen anderen Parkflächen im Innenstadtbereich soll im Interesse der dort ansässigen Einzelhandelsgeschäfte weiterhin Gebührenfreiheit bestehen. Zur Vermeidung des Dauerparkens sollte die zulässige Parkdauer auf 1 Stunde begrenzt werden. Für Alle Behindertenparkplätze soll Gebührenfreiheit bestehen, außerdem sollte das Angebot an Fahrradparkplätzen erhöht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die beiliegende Kalkulation auf Realisierung zu überprüfen sowie die Kosten für die notwendigen Parkautomaten zu ermitteln.

PDF-Version

Antrag auf Erhebung von Parkgebühren im Innenstadtbereich Alzenau

Anhang: Kalkulation Parkgebühren

Kalkulation Parkgebühren

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